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   OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93   

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https://dejure.org/1994,3663
OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93 (https://dejure.org/1994,3663)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2 Wx 52/93 (https://dejure.org/1994,3663)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2 Wx 52/93 (https://dejure.org/1994,3663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GBO § 23
    Löschungserleichterungsvermerk bei Rückauflassungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks zu einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Löschungserleichterungsvermerk

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1499
  • Rpfleger 1994, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93
    Die Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks zu einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch ist entsprechend § 23 Abs. 2 GBO zulässig, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Rückauflassungsanspruch nur von dem Berechtigten zu Lebzeiten geltend gemacht werden kann und nur für den Fall seiner Geltendmachung vererblich sein soll und wenn die Vormerkung unbeschränkt bestellt ist (Abgrenzung zu BGHZ 117, 390 ff.).
  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93
    So kann das Grundbuchamt die Anlage von Wohnungsgrundbüchern verweigern, wenn z.B. die Teilungserklärung im Widerspruch zum Abgeschlossenheitserfordernis steht (Gem. Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1992, 3290 = JZ 1993, 525 m.Anm. Ehmann/Breitfeld JZ 1993, 527 - "Eigenheim auf der Etage"; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Münchner Kommentar - Röll, 2. Aufl., § 3 WEG, Rn. 30).
  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93
    Aus § 3 II WEG ergibt sich aber nicht, daß die Entstehung von Sondereigentum davon abhängt, daß die jeweilige Wohnung in sich abgeschlossen ist, sondern es handelt sich nur um eine Ordnungsvorschrift, mit der Eintritt unklarer Verhältnisse verhindert werden soll (BGH NJW 1990, 1111 (1112); KG ZMR 1993, 288 (289)).
  • BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80

    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93
    Wenn das Grundbuchamt aber die Eintragung vorgenommen hat, entsteht Sondereigentum gemäß dem Aufteilungsplan auch dann, wenn die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorliegen, denn Benutzungsrecht und Lastentragungspflicht sowie die Rechte dinglich gesicherter Gläubiger können nicht davon abhängen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit tatsächlich erfüllt sind (BayObLGZ 1981, 332; Röll Rpfleger 1983, 380 (382)).
  • BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94

    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Februar 1994, Rpfleger 1994, 345 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    In diesem Fall könne nämlich der fortbestehende schuldrechtliche Anspruch als Rückstand der ebenfalls fortbestehenden Vormerkung begriffen werden und die Eintragung einer Löschungserleichterungsklausel rechtfertigen (OLG Köln, Rpfleger 1994, 345; AG München, MittBayNot 1992, 279; Ertl, MittBayNot 1992, 195; Lülsdorf, MittRhNotK 1994, 129, 134 ff; Rastätter, BWNotZ 1994, 135, 137 f).

  • LG Aachen, 24.03.1995 - 3 T 44/95

    Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, daß Rückstände aus einer Vormerkung begrifflich nicht denkbar sind, mithin ein etwaiger Rückstand nur den schuldrechtlichen Rückübertragungsanspruch, nicht aber die Vormerkung betrifft (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1994, 345 = MittRhNotK 1994, 147 ; OLG Köln Rpfleger 1985, 290 = MittRhNotK 1985, 196 ; Tiedtke, DNotZ 1992, 539, 542; a.A. AG München MittBayNot 1992, 279, 280; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 10. Aufl. 1993, Rd.-Nr. 1544 b; KEHE/Ertl, 4. Aufl. 1991, § 23 GBO , Rd.-Nr. 22; Meikel/Böttcher, 7. Aufl. 1988, §§ 23, 24 GBO , Rd.-Nr. 38).

    Die Kammer folgt der Auffassung des OLG Köln, die die Eintragung eines Löschungsvermerks in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 2 GBO zuläßt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 345, 346 = MittRhNotK 1994, 147, 148; Ertl, Anm. zu BGH MittBayNot 1992, 193, 195, 197 = DNotZ 1992, 569 = MittRhNotK 1992, 187 ; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O.; Lülsdorf, MittRhNotK 1994, 129, 138; im Ergebnis ähnlich Meikei/ Böttcher, a.a.O., der allerdings annimmt, daß eine Vormerkung wegen ihrer Akzessorietät immer dann beschränkt ist, wenn es der zu sichernde Anspruch auch ist; im Ergebnis ebenso AG München a.a.O., das § 23 Abs. 2 GBO unmittelbar anwendet; a.A.: Streuer, Anm. zu OLG Köln, Rpfleger 1994, 345, 346 f. = MittRhNotK 1994, 129 ; Tiedtke, a.a.O., 544 f.).

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95

    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

    Aus dieser Entscheidung folgt, daß bei der Vormerkung Rückstände nicht denkbar sind und § 23 Abs. 1 GBO somit auf die Vormerkung nicht anwendbar ist (vgl. nunmehr BayObLG MittBayNot 1994, 539/540; Streuer.Rpfleger 1994, 346/347 in Anmerkung zu OLG Köln Rpfleger 1994, 345, 346).
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